Der Bullenkessel am 30.04

nach der reclaim the streets-party am 30.4.99 in berlin (senefelder platz) sind 800-1 000 menschen zur kreuzung schönhauser allee/eberswalder straße gezogen. die bullen gaben dort die zurückhaltung auf, die sie vorher bezüglich der partyaktivitäten am senefelder platz zeigten. die menschenmenge wurde über lautsprecher aufgefordert, sich über die eberswalderstraße richtung mauerpark zu enffernen. die menschen, die am nächsten zur schönhauser allee standen (d.h, am ende des zuges). wurden dann von bullen mit schilden in die angegebene richtung gedrängt.

Etwa 50 meter weiter auf der eberswalder straße wurden dann ca. 320 menschen eingekesselt. die eingekesselten wurden nach und nach einzeln zur feststellung der personalien und aufnehmen einer anzeige zum platz vor dem jahn-stadion gebracht,wo die bullen eine art gefangenensammelstelle eingerichtet hatten. die ganze aktion dauerte von ca. 19.30 uhr bis fast 2.00 uhr morgens. außerdem wurde für die gefangenen eine verbringung angeordnet d.h. sie wurden mit mannschaftswagen zu entlegenen stadtteilen wie spandau, marzahn und köpenick gebracht und dort ausgesetzt. des weiteren wurde ihnen angeraten, sich am 1.5. auf keinen fall in kreuzberg aufzuhalten.

am 27.5.99 gab es ein erstes treffen der betroffenen in den räumen des ermittlungsausschußes (ea, mehringhof, gneisenaustr.2a, tel. 692 22 22). dort wurde über die weitere vorgehensweise diskutiert. mittlerweile haben viele der betroffenen bußgeldbescheide in höhe von 236,-dm bekommen.

ihnen wird eine zuwiderhandlung gegen §113 des gesetzes über ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. danach handelt ordnungswidrig, wer sich einer öffentlichen ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt obwohl man dreimal aufgefordert wurde, auseinanderzugehen. beim zweiten treffen am 10.6. um 20 uhr beim ea (s.o.) wird über die rechtliche situation informiert werden und das weitere vorgehen bezüglich des einspruchs gegen den bußgeldbescheid und einer geplanten sammelanzeige zur feststellung der rechtswidrigkeit der polizeimaßnahme und eventuellem schadensersetz besprochen.


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